Pilze sammeln

Das Sammeln von Pilzen ist mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:

  • Pilze dürfen nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr gesammelt werden,
  • Personen, welche in der Gemeinde Lana ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln,
  • Personen, welche nicht in der Gemeinde Lana ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person sammeln,
  • Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut durchlüfteten Behälter transportiert werden,
  • die Verwendung von Rechen und Harken ist verboten.

Personen, welche nicht in der Gemeinde Lana ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von € 8,00 entrichten. Diese Gebühr kann auf das Postkontokorrent Nr. 14703391 der Marktgemeinde Lana, mittels Banküberweisung an das Schatzamt der Gemeinde Lana IBAN Nr. IT96-C0811558490000C64920999 oder direkt im Büro des Tourismusvereins Lana und Umgebung eingezahlt werden.
Auf dem Erlagsschein sind der Grund der Einzahlung sowie der Tag bzw. die Tage für die Sammelerlaubnis anzugeben. Die Bestätigung über die Einzahlung der Gebühr ist bei eventuellen Kontrollen zusammen mit einem Personalausweis vorzuweisen.
Ansässige Personen müssen lediglich einen Personalausweis mit sich führen

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Zuständige Verwaltungseinheit

Lizenzamt
Rathaus, Parterre, Zimmer 03
39011 LANA
Tel. 0473 567750

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