Information zur Zuweisung von Gewerbegrund in Lana

rathaus

Die Marktgemeinde Lana teilt mit, dass das Verfahren zur Überarbeitung und Erstellung der Rangordnungen für die Zuweisung von Gewerbegrund in den Gewerbezonen von Gemeindeinteresse gestartet wird. Diese Rangordnungen gelten für das Jahr 2025.

Wir bitten daher, den entsprechenden Antrag bis spätestens 29. November 2024 einzureichen. Antragsformulare sind im Gemeindebauamt erhältlich. Bereits eingereichte Anträge müssen bis zu diesem Datum aktualisiert werden.

 

Wichtige Eckdaten:

a) zuständige Verwaltung: Marktgemeinde Lana – Bauamt;

b) Gegenstand: Verfahren zur Erstellung / Überarbeitung der Rangordnung für die Zuweisung von Baugrund in den Gewerbezonen von Gemeindeinteresse;

c) zuständige Verwaltungseinheit: Gemeindebauamt, wo auch Einsicht in die Akten gewährt wird;

d) verantwortliche Person: Gaiser Armin

e) Frist für den Abschluss des Verfahrens: 29.11.2024

 

Auf Basis der eingereichten und aktualisierten Anträge wird die Gemeinde im Dezember die Rangordnungen genehmigen.

 

07.11.2024

DEU