Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.
Nach der derzeitigen Regelung laut Gemeindeausschussbeschluss Nr. 155 vom 12.08.2025 ist für jede Mahlzeit eine Kostenbeteiligung von € 3,60 zu entrichten.
Der zugeteilte PAN-Code wird für die Vormerkung und für die Bezahlung der Mahlzeiten benötigt. Dieser Code gilt für die gesamte Schulzeit. Die Anmeldung zum Schulausspeisungsdienst muss aber jedes Jahr erneut eingereicht werden.
Die Bezahlung der Mahlzeiten erfolgt mittels Vorauszahlung, wobei das angereifte Guthaben nach und nach zur Deckung der genossenen Mahlzeiten herangezogen wird. Offene Beträge werden über Zwangseinhebung eingehoben mit den entsprechenden Spesen zu Ihren Lasten.
Die Überweisung muss auf folgendes Konto zu Gunsten der Marktgemeinde Lana erfolgen, wobei der unten angeführte Zahlungsgrund angegeben werden muss, damit das Guthaben eindeutig zugeordnet werden kann:
IBAN – Raiffeisenkasse Lana
IT 86 N 08115 58490000301036254
Zahlungsgrund:
PAN XXXXXX Name Nachname
Bei mehreren eingeschriebenen Schülerinnen/Schülern ist für jedes Kind eine eigene Überweisung erforderlich.
Das Guthaben kann während des Schuljahrs mehrmals durch Überweisung der benötigten Beträge aufgeladen werden. Die erste Überweisung muss jedoch mindestens 50,00 Euro betragen.
Falls Sie im Antrag um Schulausspeisungsdienst eine Mobilfunknummer angegeben haben, werden Sie mittels SMS benachrichtigt, wenn das Restguthaben weniger als 10 Euro beträgt.
Am Ende des Schuljahres bleibt das Restguthaben für das darauffolgende Schuljahr bestehen.
Wenn Ihr Kind die Schule abgeschlossen hat oder nicht mehr eingeschrieben wird, können Sie sich den Restbetrag rückerstatten lassen. Dazu wenden Sie sich bitte an das Buchhaltungsamt der Marktgemeinde Lana.