Schulmensa - Einschreibung

Verabreichung von Mahlzeiten an Schüler

Dienst aktiv

Kategorien

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht die Schulmensa - Einschreibung

Für wen

Für Schüler, die Schulen im Gemeindegebiet besuchen.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Der Besuch einer Grund- und/oder Mittelschule in der Gemeinde Lana und der Besuch des Nachmittagsunterrichts bzw. der reguläre Besuch des freiwilligen Nachmittagsangebot der jeweiligen Schule.

Für den Erhalt bestimmter Diätmahlzeiten aus gesundheitlichen Gründen, sind die entsprechenden medizinischen Unterlagen beizulegen.

Was Sie erhalten

Die Möglichkeit für Schüler die Schulmensa zu nutzen. 

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann in folgendem Zeitraum gestellt werden: 15.04.2025 – 15.05.2025

Innerhalb von 60 Tagen erhält der Bürger eine SMS auf die angegebene Telefonnummer und Anfang September den Zulassungsbrief per Email. 

Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Nach der derzeitigen Regelung laut Gemeindeausschussbeschluss Nr. 155 vom 12.08.2025 ist für jede Mahlzeit eine Kostenbeteiligung von € 3,60 zu entrichten. 

Der zugeteilte PAN-Code wird für die Vormerkung und für die Bezahlung der Mahlzeiten benötigt. Dieser Code gilt für die gesamte Schulzeit. Die Anmeldung zum Schulausspeisungsdienst muss aber jedes Jahr erneut eingereicht werden. 

Die Bezahlung der Mahlzeiten erfolgt mittels Vorauszahlung, wobei das angereifte Guthaben nach und nach zur Deckung der genossenen Mahlzeiten herangezogen wird. Offene Beträge werden über Zwangseinhebung eingehoben mit den entsprechenden Spesen zu Ihren Lasten. 

Die Überweisung muss auf folgendes Konto zu Gunsten der Marktgemeinde Lana erfolgen, wobei der unten angeführte Zahlungsgrund angegeben werden muss, damit das Guthaben eindeutig zugeordnet werden kann:

IBAN – Raiffeisenkasse Lana

IT 86 N 08115 58490000301036254

 Zahlungsgrund:

PAN XXXXXX Name Nachname

Bei mehreren eingeschriebenen Schülerinnen/Schülern ist für jedes Kind eine eigene Überweisung erforderlich.

Das Guthaben kann während des Schuljahrs mehrmals durch Überweisung der benötigten Beträge aufgeladen werden. Die erste Überweisung muss jedoch mindestens 50,00 Euro betragen.

Falls Sie im Antrag um Schulausspeisungsdienst eine Mobilfunknummer angegeben haben, werden Sie mittels SMS benachrichtigt, wenn das Restguthaben weniger als 10 Euro beträgt.

Am Ende des Schuljahres bleibt das Restguthaben für das darauffolgende Schuljahr bestehen.

Wenn Ihr Kind die Schule abgeschlossen hat oder nicht mehr eingeschrieben wird, können Sie sich den Restbetrag rückerstatten lassen. Dazu wenden Sie sich bitte an das Buchhaltungsamt der Marktgemeinde Lana. 

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.09.2025, 08:57 Uhr