GIS - Ersatzerklärung Wohnrecht laut Höfegesetz

Formular zur Erklärung eines Wohnrechts gemäß Höfegesetz für die Befreiung oder Ermäßigung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS).

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Beschreibung

Dieses Formular dient der Abgabe einer Ersatzerklärung über das Bestehen eines Wohnrechts gemäß Art. 34 und 34-bis des Südtiroler Höfegesetzes (LG Nr. 17/2001). Es wird für die Anwendung von Steuerbegünstigungen im Rahmen der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) verwendet. 

Die Erklärung muss jährlich bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, solange sich keine Änderungen ergeben.

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Veröffentlichungsdatum

17.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 10:48 Uhr