GIS - Festsetzung der Steuersätze und Freibeträge gültig ab 2024

Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Beschluss legt ab 2024 neue Steuersätze, Freibeträge und Auslastungsgrad für touristisch genutzte Immobilien fest.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2024

Beschreibung

Mit Beschluss Nr. 47 vom 19.12.2023 hat der Gemeinderat Lana die GIS-Steuersätze und Freibeträge für das Jahr 2024 bestätigt bzw. angepasst. 

Der Freibetrag für Hauptwohnungen bleibt bei 812,12 €, der Steuersatz für vermietete Wohnungen mit Wohnsitz wurde auf 0,26 % gesenkt. Für touristisch genutzte Gebäude gelten erhöhte Sätze (z. B. 0,56 % für Ferienwohnungen). Zudem wurde ein Mindestauslastungsgrad von 25 % für die Anwendung reduzierter Sätze festgelegt.

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01.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 12:37 Uhr