Das Dokument enthält die konsolidierte Fassung des Landesgesetzes Nr. 3 vom 23. April 2014 über die Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) in Südtirol, einschließlich aller Änderungen bis Januar 2023. Es regelt die Erhebung der Steuer auf Immobilien durch die Gemeinden, ersetzt staatliche Regelungen und definiert Begriffe wie Hauptwohnung, Baugrund und Zubehör.
Das Gesetz legt Steuersätze, Freibeträge, Befreiungen und Erleichterungen fest, insbesondere für soziale Einrichtungen, landwirtschaftliche Gebäude und denkmalgeschützte Immobilien.
Es enthält auch Bestimmungen zur Steuererklärung, Zahlung, Kontrolle, Rückerstattung und Streitverfahren. Eine Tabelle mit den GIS-Freibeträgen für alle Südtiroler Gemeinden ist ebenfalls enthalten.