Die mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 6 vom 02.03.2023 genehmigte GIS-Verordnung der Marktgemeinde Lana regelt die Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer ab dem 1. Januar 2023.
Sie ersetzt die vorherige Verordnung und definiert Steuererleichterungen für vermietete oder unentgeltlich überlassene Wohnungen, erhöhte Steuersätze für leerstehende Immobilien und touristisch genutzte Gebäude sowie die Kriterien für die Festlegung von Marktwerten und Steuerermäßigungen.