Müllentsorgungsgebühr

Müllentsorgungsgebühr


Der Restmüll bzw. Biomüll wird einmal in der Woche von einer Privatfirma an den vorgesehen Restmüllsammelstellen abgeholt.

Die Müllentsorgungsgebühren werden jährlich neu festgesetzt. 

Sonderermäßigungen sind hingegen für Pflegefälle (Inkontinenz) und für Familien mit Kindern bis zu zwei Jahren vorgesehen.


Tarife für die Bewirtschaftung der Hausabfälle für das Jahr 2024 – Ausschussbeschluss Nr. 145 vom 02.07.2024.pdf herunterladen (0.11 MB)

BeschlussGA259_2021.PDF herunterladen (0.55 MB)

Anmeldung_Müllabfuhr-1.pdf herunterladen (0.37 MB)

Regolamento_rifiuti_modificato_2015.pdf herunterladen (0.51 MB)

Zuständig

DEU