GIS Festsetzung der Steuersätze und Freibeträge gültig ab 2023

Gemeinderatsbeschluss Lana 2023: GIS-Freibeträge, Steuersätze und Sonderregelungen für leerstehende Wohnungen, Baugründe und touristische Nutzung.

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Veröffentlichungsdatum

02.03.2023

Beschreibung

Der Gemeinderat Lana hat mit Beschluss Nr. 7 vom 02.03.2023 die neuen Steuersätze und Freibeträge für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ab dem Jahr 2023 festgelegt. Die Verordnung berücksichtigt gesetzliche Änderungen, die Einstufung Lanas als Gemeinde mit Wohnungsnot sowie laufende Rechtsstreitigkeiten. Festgelegt wurden u. a. ein ordentlicher Steuersatz von 0,88 %, ein Freibetrag von 812,12 € für Hauptwohnungen, reduzierte Sätze für vermietete oder unentgeltlich überlassene Wohnungen sowie erhöhte Sätze für leerstehende Immobilien und Baugründe.

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Veröffentlichungsdatum

02.03.2023

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 12:28 Uhr

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