Die Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS), genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 6 vom 26.02.2026 und gültig ab 1. Jänner 2026, regelt Steuererleichterungen, Steuererhöhungen und die Voraussetzungen für deren Anwendung.
Sie definiert begünstigte Liegenschaften wie Wohnungen im Familiengebrauch, vermietete Wohnungen oder touristische Betriebe sowie Fälle mit erhöhten Steuersätzen (z. B. leerstehende Wohnungen).
Darüber hinaus legt sie Kriterien zur Festlegung von Steuersätzen und Marktwerten von Baugrundstücken fest.
Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Steuerermäßigung für unbewohnbare oder unbenutzbare Gebäude sowie umfassende Dokumentationspflichten für Steuerpflichtige.