Zweckbestimmung von 5‰ der eigenen Steuer

Zweckbestimmung von 5‰ der eigenen Steuer Auch heuer ist es wieder möglich, dass jede Person 5‰ der eigenen...

Veröffentlichungsdatum:

27.03.2025

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2 Minuten

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Zweckbestimmung von 5‰ der eigenen Steuer

Auch heuer ist es wieder möglich, dass jede Person 5‰ der eigenen Einkommenssteuer für bestimmte soziale und ähnliche Zwecke bestimmen kann. Die geschuldete Einkommenssteuer wird dadurch nicht erhöht, sondern sie wird nur teilweise zweckbestimmt. Man muss also nicht mehr Steuern bezahlen, sondern man kann festlegen, dass ein Teil der Steuern, die man in jedem Falle zahlt oder bereits bezahlt hat, für soziale Zwecke verwendet wird.

Diese Wahlmöglichkeit hat jeder, der Einkommenssteuern bezahlt, also eine Rente bezieht, Angestellter oder Selbständiger ist und somit den Vordruck CU erhält oder eine Steuererklärung 730 oder REDDITI PF einreicht.

Begünstigte 

Potenzielle Begünstigte sind die eigene Wohnsitzgemeinde oder die Körperschaften (Vereine und Organisationen) die in einer von den zuständigen Verwaltungen geführten Listen eingetragen sind.

Vorgangsweise

Die Vorgangsweise ist die selbe wie bei der Zweckbestimmung der 8‰ an eine Kirche bzw. dem Staat oder einer politischen Partei (die hierfür zu verwendende Bescheinigung ist dieselbe). Man kann die Wahl über die Zweckbestimmung von 5‰ der Steuer in der Steuererklärung (730-1, Redditi PF) vornehmen.

Falls keine Steuererklärung erstellt wird, erfolgt die Wahl über die Zweckbestimmung durch Abgabe des in der einheitlichen Bescheinigung CU (certificazione unica) oder in der Steuererklärung REDDITI PF enthaltenen Formulars, in geschlossenem Briefumschlag, bei der Post (gebührenfrei) oder über einen zur elektronischen Übermittlung befugten Vermittler (Freiberufler, CAF usw.), innerhalb der Verfallsfrist für die Einreichung der Einkommenssteuer-erklärung. Die Wahl erfolgt durch Unterzeichnung im hierfür vorgesehenen Kästchen und durch Bestätigung, dass man von der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung befreit ist und von der Möglichkeit der Abgabe derselben keinen Gebrauch machen möchte. Der für die Einreichung dieses Formulars vorgesehene Briefumschlag muss mit der folgenden Aufschrift versehen sein: „Wahl zur Zweckbestimmung von acht, fünf und zwei Promille der IRPEF“. Ferner ist die Steuernummer sowie der Vor- und Nachname des Steuerzahlers anzuführen. Das genannte Formular kann auch direkt vom Steuerpflichtigen elektronisch übermittelt werden, indem die von Agentur der Einnahmen angebotenen Dienste nutzt.

Um zu wählen, ist die Steuernummer der begünstigten Körperschaft anzugeben und zu unterschreiben.

Die Steuernummer unserer Körperschaft lautet 82007030214

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Zuletzt aktualisiert: 27.03.2025, 10:20 Uhr

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