Beginn der Heizperiode

Heizungen dürfen regulär vom 15. Oktober bis 15. April für maximal 14 Stunden täglich betrieben werden. 

Veröffentlichungsdatum:

07.10.2025

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Accensione del riscaldamento

Beschreibung

Bei vorhergesagten nächtlichen Temperaturen von drei Tagen (oder länger) unter 12°C kann das Heizen auch außerhalb dieses Zeitraums erlaubt werden – jedoch nur für bis zu 7 Stunden täglich am Vormittag und Abend, wobei die Mittagsstunden und der Nachmittag ausgeschlossen sind.  

Bürger und Hausverwalter werden zur sparsamen Nutzung aufgerufen, um Energieverschwendung und Emissionen von Schadstoffen (CO2 NOx) und PM10 zu vermeiden.

Die Bürgermeisterverordnung Nr. 135/2020 regelt die Heizperiode in Lana (Zone E) gemäß DPR 74/2013. 

Weitere Informationen finden Sie beim Wetterdienst der Autonomen Provinz Bozen (http://www.provinz.bz.it/wetter/home.asp

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Zuletzt aktualisiert: 14.10.2025, 13:36 Uhr

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