Pilze sammeln

Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:...

Veröffentlichungsdatum:

08.07.2026

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1 Minute

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Beschreibung

Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:

Pilze dürfen nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr gesammelt werden. Sie müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut durchlüfteten Behälter transportiert werden.

Personen, welche in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln.

Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person sammeln. Sie müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 10 € - entrichten. Diese Gebühr wird auf das auf die Gemeinde lautende Konto eingezahlt: 

Gemeinde Lana: IT30C08115 58490 000301145207. 

Auf dem Erlagschein sind der Name, der Grund der Einzahlung sowie der Tag bzw. die Tage für die Sammelerlaubnis anzugeben. Die Bestätigung über die Einzahlung der Gebühr ist bei eventuellen Kontrollen zusammen mit einem Personalausweis vorzuweisen.

Ansässige Personen müssen lediglich einen Personalausweis mit sich führen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Pilzesammeln.

Auflagen/Gesetzesbezug
Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. (Link zum Gesetzestext) geregelt.

Zuständig

Daniela Bertuzzo

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.07.2026, 10:00 Uhr

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