Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

Verordnung zur Anwendung der Abfallgebühr in Lana, gültig ab 01.01.2024, gemäß ARERA-Vorgaben.

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Veröffentlichungsdatum

03.05.2024

Beschreibung

Diese vom Gemeinderat Lana am 30.04.2024 beschlossene Verordnung regelt die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörde ARERA. Sie ersetzt die bisherige Regelung vollständig und tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. 

Die Verordnung basiert auf dem Landesgesetz Nr. 4/2006, dem Dekret des Landeshauptmanns Nr. 17/2013 sowie dem aktualisierten Musterreglement des Südtiroler Gemeindenverbands. 

Sie umfasst 22 Artikel und legt die rechtlichen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen für die Abfallgebühr fest.

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Veröffentlichungsdatum

03.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 11:06 Uhr

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