Die Verordnung EU 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.
Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.
Bürger, welche im Ausland leben und im AIRE der Gemeinde Lana eingetragen sind, können auch in der Gemeinde Lana den neuen Ausweis beantragen.
Falls Sie noch eine Identitätskarte in Papierform besitzen, werden Sie angehalten, rechtzeitig eine elektronische Identitätskarte zu beantragen.
📍 Wo kann die neue Identitätskarte beantragt werden?
📄 Notwendige Unterlagen beim Termin für die Neuausstellung:
- Ein anderes gültiges Ausweisdokument, falls verloren
- Die Identitätskarte in Papierform
- Ein aktuelles Foto in Passformat (nicht älter als 6 Monate, mit weißem Hintergrund, ohne Lachen)
- Sanitätskarte
- Im Fall von Verlust oder Diebstahl: Anzeige bei den Carabinieri
💳 Kosten
- € 23,00 Euro in bar oder mittels POS
Falls Sie einen gültigen Reisepass bzw. einen Führerschein (gültig im Inland auch als Ausweisdokument) besitzen, können Sie die EIK auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
PIN und PUK für die Aktivierung können im Meldeamt nachgedruckt werden!