Interne Kontrollen der Verwaltungstätigkeit

Regelung der internen Verwaltungs- und Finanzkontrollen zur Effizienz- und Rechtsprüfung in der Gemeinde Lana.

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Veröffentlichungsdatum

04.09.2018

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Organisation und Durchführung interner Kontrollen in der Gemeinde Lana gemäß Regionalgesetz Nr. 31/2015. 

Sie umfasst vier Kontrollarten: nachträgliche Verwaltungs- und Buchhaltungskontrolle, Kontrolle der Umsetzung von Plänen und Programmen, Gebarungskontrolle sowie Kontrolle der Finanzgleichgewichte. 

Zuständig sind u. a. der Generalsekretär, der Finanzdienst und die Dienstverantwortlichen. Die Verordnung unterstützt auch die Korruptionsprävention und trat am 02.01.2017 in Kraft.

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04.09.2018

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 10:09 Uhr