Verordnung betreffend die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Regelung zur Eingriffsgebühr bei Bauvorhaben in Lana – inkl. Berechnung, Zahlung, Ermäßigungen und Rückerstattung.

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Veröffentlichungsdatum

18.08.2020

Beschreibung

Diese Verordnung der Marktgemeinde Lana, genehmigt am 18.08.2020 und ergänzt am 31.03.2022, regelt die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr gemäß Landesgesetz Nr. 9/2018. Sie betrifft Bauvorhaben, die einer Baugenehmigung, SCIA oder BBM unterliegen, und definiert die Berechnungsgrundlagen für Erschließungsgebühren und Baukostenabgaben. 

Die Verordnung enthält detaillierte Bestimmungen zu Zahlungsmodalitäten, Ratenzahlung, Rückerstattungen, Befreiungen, Sonderregelungen für Gewerbegebiete sowie zur Verrechnung bei Eigenerrichtung von Erschließungsanlagen.

Datei

Kontakt

Bauamt

MARIA HILF STRASSE 5, 39011 LANA+39 0473 567760info@gemeinde.lana.bz.it

Dateiformat

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

18.08.2020

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 12:23 Uhr