Die IMI-Verordnung der Gemeinde Lana, gültig ab dem 01.01.2025, legt detailliert fest, für welche Immobilienarten Steuererleichterungen oder erhöhte Steuersätze gelten.
Sie definiert Kriterien für Hauptwohnungen, vermietete oder ungenutzte Objekte, Ferienwohnungen sowie Sonderfälle wie Pflegebedürftigkeit oder Unternehmensnutzung. Die Verordnung regelt auch die Dokumentationspflichten, Fristen, Zahlungsmodalitäten und die Möglichkeit zur Steuerausgleichung.
Ziel ist eine gerechte, transparente und sozial ausgewogene Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer.