2021.12.22 Rundschreiben Nr. 2021-5 - Gemeindebauleitplan - Landschaftsplan - materielle Fehler Art. 7 Abs. 7 LG 9-2018

Hinweise zur Korrektur materieller Fehler in Gemeinde- und Landschaftsplänen ohne Planänderungsverfahren.

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Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

Beschreibung

Das Rundschreiben Nr. 5/2021 erläutert die Anwendung von Artikel 7 Absatz 7 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 („Natur und Landschaft“) zur Berichtigung materieller Fehler in Gemeindebauleitplänen und Landschaftsplänen. Es definiert, was als materieller Fehler gilt – etwa offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler – und grenzt diese von inhaltlichen Änderungen ab, die ein formelles Änderungsverfahren erfordern würden. 

Das Dokument beschreibt das Antragsverfahren, die zuständigen Ämter und die erforderliche Dokumentation. Ziel ist eine rechtssichere und effiziente Korrektur technischer Unstimmigkeiten in Planunterlagen.

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Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 07.01.2026, 09:12 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen