Energiebonus: 2022 - 2026

Rundschreiben der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung Nr. 2/2022 vom 18.03.2022: Inanspruchnahme des Energiebonus im Zeitraum 2022 - 2026.

Hinweise zur Umsetzung des Energiebonus 2022–2026 in Südtirol – mit Fokus auf rechtliche Vorgaben und Plananpassungen.

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Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

Beschreibung

Diese Mitteilung des Südtiroler Gemeindenverbandes informiert über die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung des Energiebonus für den Zeitraum 2022–2026. Sie basiert auf dem Dekret des Landeshauptmannes Nr. 4/2022 und dem Urteil des Staatsrates Nr. 4925/2020. 

Der Energiebonus kann nur dann genutzt werden, wenn er im jeweiligen Durchführungs- oder Wiedergewinnungsplan ausdrücklich vorgesehen ist. Das Dokument enthält konkrete Leitlinien zur Anpassung dieser Pläne, insbesondere des Rechtsplans, und stellt sicher, dass zusätzliche Baumassen nur unter klar definierten Bedingungen zulässig sind.

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Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 09:02 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen