Antrag um Zuweisung von Gästebetten mit Vorzugskriterien

Verordnung Nr.33 vom 28.09.2023 für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene. 

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Beschreibung

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 33 vom 28.09.2023 wurde die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene genehmigt. 

In der Zeit vom 01. Jänner 2026 bis 31. März 2026 kann das Gästebettenkontingent über das entsprechende Formular beantragt werden.

Antragsteller müssen die Art der Unterkunft, die Katasterdaten und die geltenden Vorzugskriterien angeben. Die Kriterien sind in der Gemeindeverordnung geregelt und online einsehbar. Eine Stempelmarke zu 16 € ist erforderlich.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

17.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 16.12.2025, 08:51 Uhr

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