Diese zweisprachige Erklärung (Anlage A) ist Teil der Bauunterlagen und bestätigt die Übereinstimmung eines Projekts mit den Vorschriften zur Beseitigung architektonischer Barrieren laut D.L.H. vom 9. November 2009, Nr. 54.
Sie enthält drei spezifische Formulare: für öffentliche Gebäude, öffentlich zugängliche Privatgebäude und Wohnbauten. Jedes Formular prüft detailliert die Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Adaptierbarkeit von Eingängen, Wegen, Sanitäranlagen, Aufzügen und weiteren Bereichen.
Ergänzt wird das Dokument durch Hinweise zu alternativen Lösungen gemäß Art. 7, Abs. 6.