Ersatzerklärung zur Stempelsteuer für Bauverfahren mit Angabe und Entwertung der verwendeten Stempelmarken.
19.02.2025
Das Dokument enthält eine Ersatzerklärung zur Stempelsteuer gemäß Art. 47 D.P.R. 445/2000 und M.D. vom 10.11.2011. Es wird vom Planungsbüro digital unterzeichnet und über das Einheitsportal ESB eingereicht.
Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 15:25 Uhr