2020.05.08 Rundschreiben - neue Richtlinien für die grafischen Abänderungen der Raumpläne

Ab sofort sind georeferenzierte Vektordaten verpflichtend bei Änderungen an Raumplänen in Südtirol.

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Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

Beschreibung

Das Rundschreiben der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung der Autonomen Provinz Bozen vom 08.05.2020 informiert über neue verbindliche Vorgaben für grafische Änderungen an Raumplänen (Bauleit- und Landschaftspläne). Künftig müssen georeferenzierte Vektordaten als Teil der technischen Dokumentation eingereicht werden – unabhängig vom verwendeten Verwaltungssystem (altes System oder NewPlan). Ohne diese Daten werden Änderungen nicht mehr von den LARIS-Technikern übernommen. Die technischen Anforderungen sind im Dokument „Standard für den Geodatenaustausch“ definiert.

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Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 10:44 Uhr