Das Rundschreiben Nr. 2020-1 der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung erläutert die Anwendung der Verordnung zum Bauwesen (DLH Nr. 24/2020), die seit dem 1. Juli 2020 in ganz Südtirol gilt. Es enthält detaillierte Hinweise zur Berechnung der Baumasse (Kubatur), zur Unterscheidung zwischen oberirdischer und unterirdischer Baumasse, zu Dachgeschossen, Wärmedämmung (Energiebonus), Bestandskubaturen und Nutzungsänderungen. Ergänzt wird das Dokument durch 13 grafische Darstellungen zur Veranschaulichung der Regelungen. Das Rundschreiben wurde später durch Nr. 2021-4 ersetzt.