Das Rundschreiben Nr. 2/2021 der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung erläutert das Verfahren für Änderungen am Gemeindeplan für Raum und Landschaft gemäß Art. 54 Abs. 1 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 („Raum und Landschaft“). Es betrifft Änderungen im Siedlungsgebiet ohne Auswirkungen auf besonders schützenswerte Landschaftsgüter sowie Anpassungen im verbauten Ortskern.
Das Dokument beschreibt die einzelnen Schritte – von der Einreichung über das NewPlan-Portal bis zur Veröffentlichung im Bürgernetz – und enthält Hinweise zu Informationspflichten, SUP-Prüfung, Fristen und Zuständigkeiten.