2021.10.14 Rundschreiben Nr. 2021-3 - Gefahrenzonenplan - Verfahren Art. 56 LG 9-2018

Rundschreiben zur Anwendung von Art. 56 LG 9/2018 über Verfahren zur Genehmigung und Änderung von Gefahrenzonenplänen in Südtirol.

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Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

Beschreibung

Das Rundschreiben Nr. 3/2021 der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung der Autonomen Provinz Bozen erläutert die Verfahren zur Genehmigung, Änderung und Aktualisierung von Gefahrenzonenplänen gemäß Artikel 56 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 („Natur und Landschaft“), zuletzt geändert durch das Omnibus-Gesetz Nr. 5/2021. 

Es beschreibt die Zuständigkeiten von Gemeinderat, Gemeindeausschuss, Landesregierung und Dienststellenkonferenz sowie die Anforderungen an die Dokumentation und Veröffentlichung. Besondere Hinweise betreffen Eingriffe in Zonen mit hoher oder sehr hoher Gefährdung (H3/H4) und die Voraussetzungen für neue Baugebiete. 

Ziel ist die rechtssichere und transparente Umsetzung der Raumplanung im Hinblick auf Naturgefahren.

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Bauamt

MARIA HILF STRASSE 5, 39011 LANA+39 0473 567760info@gemeinde.lana.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 11:48 Uhr