2021.12.22 Rundschreiben Nr. 2021-5 - Gemeindebauleitplan - Landschaftsplan - materielle Fehler Art. 7 Abs. 7 LG 9-2018

Hinweise zur Korrektur materieller Fehler in Gemeinde- und Landschaftsplänen ohne Planänderungsverfahren.

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Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

Beschreibung

Das Rundschreiben Nr. 5/2021 erläutert die Anwendung von Artikel 7 Absatz 7 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 („Natur und Landschaft“) zur Berichtigung materieller Fehler in Gemeindebauleitplänen und Landschaftsplänen. Es definiert, was als materieller Fehler gilt – etwa offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler – und grenzt diese von inhaltlichen Änderungen ab, die ein formelles Änderungsverfahren erfordern würden. 

Das Dokument beschreibt das Antragsverfahren, die zuständigen Ämter und die erforderliche Dokumentation. Ziel ist eine rechtssichere und effiziente Korrektur technischer Unstimmigkeiten in Planunterlagen.

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Kontakt

Bauamt

MARIA HILF STRASSE 5, 39011 LANA+39 0473 567760info@gemeinde.lana.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 11:57 Uhr