2022.02.28 Rundschreiben Nr. 2022-1 - Ausweisung neuer Baugebiete und Infrastrukturen - Änderung von Bauvorschriften - Übergangsbestimmung Art. 103 Abs. 5 LG 9-2018

Hinweise zur Ausweisung neuer Baugebiete und Infrastrukturen bis zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

Beschreibung

Das Rundschreiben Nr. 1/2022 erläutert die Übergangsbestimmung gemäß Artikel 103 Absatz 5 des Landesgesetzes „Natur und Landschaft“ (LG Nr. 9/2018). Es regelt die Voraussetzungen für die Ausweisung neuer Baugebiete, Infrastrukturen und Änderungen von Bauvorschriften bis zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms.

Das Dokument definiert, wann neue Bauzonen als angrenzend gelten, welche Verfahren anzuwenden sind, und welche Einschränkungen für Tourismusentwicklungsgebiete und Zonen mit hydrogeologischer Gefahr bestehen. Es betont, dass nur dringende, nicht aufschiebbare Änderungen zulässig sind, die mit den Zielen des Gesetzes und der langfristigen Gemeindeentwicklung vereinbar sind.

Datei

Kontakt

Bauamt

MARIA HILF STRASSE 5, 39011 LANA+39 0473 567760info@gemeinde.lana.bz.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 12:01 Uhr