Diese Mitteilung des Südtiroler Gemeindenverbandes informiert über die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung des Energiebonus für den Zeitraum 2022–2026. Sie basiert auf dem Dekret des Landeshauptmannes Nr. 4/2022 und dem Urteil des Staatsrates Nr. 4925/2020.
Der Energiebonus kann nur dann genutzt werden, wenn er im jeweiligen Durchführungs- oder Wiedergewinnungsplan ausdrücklich vorgesehen ist. Das Dokument enthält konkrete Leitlinien zur Anpassung dieser Pläne, insbesondere des Rechtsplans, und stellt sicher, dass zusätzliche Baumassen nur unter klar definierten Bedingungen zulässig sind.