Energiebonus: 2022 - 2026

Rundschreiben der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung Nr. 2/2022 vom 18.03.2022: Inanspruchnahme des Energiebonus im Zeitraum 2022 - 2026.

Hinweise zur Umsetzung des Energiebonus 2022–2026 in Südtirol – mit Fokus auf rechtliche Vorgaben und Plananpassungen.

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Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

Beschreibung

Diese Mitteilung des Südtiroler Gemeindenverbandes informiert über die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung des Energiebonus für den Zeitraum 2022–2026. Sie basiert auf dem Dekret des Landeshauptmannes Nr. 4/2022 und dem Urteil des Staatsrates Nr. 4925/2020. 

Der Energiebonus kann nur dann genutzt werden, wenn er im jeweiligen Durchführungs- oder Wiedergewinnungsplan ausdrücklich vorgesehen ist. Das Dokument enthält konkrete Leitlinien zur Anpassung dieser Pläne, insbesondere des Rechtsplans, und stellt sicher, dass zusätzliche Baumassen nur unter klar definierten Bedingungen zulässig sind.

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Bauamt

MARIA HILF STRASSE 5, 39011 LANA+39 0473 567760info@gemeinde.lana.bz.it

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Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 09:02 Uhr