KONVENTIONIERTE WOHNUNGEN BINDUNG ART. 79 LG 13/1997

Was gilt bei konventionierten Wohnungen laut Art. 79 LG 13/1997? Voraussetzungen, Pflichten und mögliche Sanktionen im Überblick.

Veröffentlichungsdatum

09.09.2025

Beschreibung

Der Info-Flyer der Agentur für Wohnbauaufsicht informiert über die rechtlichen Vorgaben für konventionierte Wohnungen gemäß Art. 79 des Landesgesetzes Nr. 13/1997. 

Er enthält eine Übersicht zu den Voraussetzungen für die Besetzung, den Hauptpflichten der Eigentümer sowie den Sanktionen bei Verstößen. Die Regelungen wurden mit dem neuen Landesgesetz „Wohnreform 2025“ aktualisiert.

Datei

Kontakt

Bauamt

MARIA HILF STRASSE 5, 39011 LANA+39 0473 567760info@gemeinde.lana.bz.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

09.09.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2025, 11:47 Uhr