Diese vom Gemeinderat Lana am 24.09.2019 genehmigte Verordnung regelt den Zustelldienst für amtliche Schriftstücke der Gemeinde sowie – auf Antrag – für andere öffentliche Körperschaften.
Sie definiert Zustellarten (persönlich, durch Dritte, per PEC), Zustellbefugte (Gemeindebedienstete, externe Zusteller, Beauftragte von Einhebungsdiensten), den Ablauf der Zustellung, die Dokumentation durch Zustellberichte sowie die Führung eines Zustellregisters.
Die Verordnung enthält auch Übergangsregelungen und tritt mit der Vollziehbarkeit des Beschlusses in Kraft.