Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen zu Steuerabzügen und Landesförderungen im Bereich der Sanierungsmaßnahmen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und ihre Auswirkungen auf Bauherren und Immobilienbesitzer.
Änderungen bei Steuerabzügen für Sanierungsmaßnahmen
Eine der gravierendsten Änderungen betrifft Immobilien, die nicht als Hauptwohnung genutzt werden. Hier wurde der Steuerabzug deutlich gekürzt. Für Hauptwohnungen gibt es ebenfalls eine bedeutende Änderung: Künftig können nur noch Eigentümer oder Inhaber dinglicher Rechte (z. B. Wohnrecht, Fruchtgenussrecht) den Steuerabzug in Höhe von 50 % mit einer Obergrenze der Ausgaben von 96.000 Euro in Anspruch nehmen. In allen anderen Fällen wurde der Steuerabzug auf 36 % reduziert, wobei weitere Kürzungen in den kommenden Jahren geplant sind.
Nicht verlängerte und unveränderte Steuerabzüge
Der sogenannte "Grüne Bonus", der Steuerabzug für die Pflege von Gärten, Grünanlagen und Terrassen, wurde nicht verlängert. Hingegen bleibt der Steuerabzug für den Abbau architektonischer Barrieren weiterhin bei 75 %. Der Steuerabzug für Möbel und Elektrogeräte wurde um ein weiteres Jahr verlängert und kann auch 2025 noch in Höhe von 50 % bis zu einer Höchstausgabe von 5.000 Euro genutzt werden.
Steuerabzüge für energetische Sanierungsmaßnahmen
Auch bei den energetischen Sanierungsmaßnahmen gibt es Einschränkungen. Der Steuerabzug wurde nun auf 50 % für Hauptwohnungen und 36 % für alle anderen Fälle festgelegt. Zudem wurde der Steuerabzug für den Einbau von Heizanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, komplett gestrichen.
Änderungen beim Superbonus
Der Superbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen an Kondominien bleibt 2025 nur dann erhalten, wenn bis spätestens 15. Oktober 2024 bestimmte Entscheidungen getroffen wurden. Dies stellt eine erhebliche Hürde für zukünftige Sanierungsprojekte dar.
Weniger Steuerabzüge für höhere Einkommen
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Personen mit einem Gesamteinkommen von über 75.000 Euro. Diese erhalten künftig weniger Steuerabzüge. Die Höhe der Kürzungen hängt sowohl vom Einkommen als auch von der Anzahl der Kinder im Haushalt ab.
Weitere Informationen zu den Steuerabzügen sind auf der Webseite der Agentur der Einnahmen, im Steuerleitfaden der Verbraucherzentrale, in den Infoblättern des Bildungs- und Energieforum AFB sowie im Rahmen des kostenlosen Beratungsdienstes der Gemeinde Lana verfügbar. Eine Anmeldung für die Beratung ist im Umweltamt der Gemeinde Lana möglich: melanie.roncador@gemeinde.lana.bz
Text: Christine Romen, dipl. Energieberaterin und Bildungs- und Energieforum AFB