Die Ortspolizei informiert: pagoPA

pagoPA

Was ist pagoPA?

pagoPA ist ein elektronisches Zahlungssystem, das vom Staat eingeführt wurde, um die Zahlungen an öffentliche Verwaltungen schnell, sicher und einfach zu ermöglichen.


Welche Vorteile hat pagoPA?

Der Vorteil des Systems pagoPA besteht darin, dass jede Zahlung aufgrund des in der Zahlungsaufforderung angegebenen Codes IUV („Identificativo Unico Versamento“) automatisch beim richtigen Akt verbucht wird. Auch der zu zahlende Betrag wird vom System automatisch erkannt. Dadurch können Fehler bei der Durchführung der Zahlung und bei der Buchung weitgehend vermieden werden. Zudem wird die durchgeführte Zahlung sofort beim Empfänger registriert, wodurch die fristgerechte Übermittlung der Zahlung garantiert wird.


Wie zahle ich mit pagoPA?

Den Vorhaltungsprotokollen, welche mit der Post oder mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) zugestellt werden, ist ein PagoPa-Zahlschein beigelegt. Die Zahlung von Verwaltungsstrafen der St.V.O. mit pagoPA kann man online durchführen, über das Zahlungsportal „ePayS“ auf der von den Südtiroler Einzugsdiensten verwalteten Website https://de.epays.it, über Homebanking (Funktion „CBILL“) oder mittels Smartphone- und Tablet-App.

Alternativ kann man sich mit dem pagoPA-Zahlschein auch an die am System teilnehmenden Schalter von Banken, Postämtern, Tabaktrafiken oder Lottoannahmestellen wenden.


Welchen zu zahlenden Betrag wähle ich beim mit Post oder zertifizierter elektronischer Post (PEC) zugestellten Vorhaltungsprotokoll?

Bei Verwaltungsstrafen der Straßenverkehrsordnung ändert sich der geschuldete Betrag, je nachdem ob die Zahlung innerhalb von 5 Tagen, vom 6. bis zum 60. Tag, oder ab dem 61. Tag nach der Zustellung des Vorhaltungsprotokolls, durchgeführt wird. Für jeden dieser Fälle ist auf dem PagoPA-Zahlungsschein ein anderer Betrag, mit einem eigenen IUV-Code, angegeben.

Es ist vorgesehen, dass das pagoPA-System in naher Zukunft, bei Verwaltungsstrafen der St.V.O., den jeweils korrekten Betrag automatisch vorschlägt, sofern das Zustellungsdatum im EDV-System aufscheint.

Bis dahin ist es wichtig, selbst den korrekten Zahlschein auszuwählen, je nachdem wie viele Tage seit der Zustellung des Vorhaltungsprotokolls vergangen sind.


Wie kann ich das Zustellungsdatum des per Post erhaltenen Vorhaltungsprotokolls nachfragen?

Das Datum der Zustellung kann auf der Seite der Post (www.poste.it - „cerca spedizioni“) geprüft werden, indem die Nummer des Einschreibebriefs eingegeben wird. Diese Nummer befindet sich auf der ersten Seite des Vorhaltungsprotokolls, unterhalb des Strichcodes. Der Bindestrich ist wegzulassen: z.B. wird die Nr. 78795458247-8 als 787954582478 eingegeben.

Es ist wichtig sofort den richtigen Betrag zu bezahlen, da bei einer unvollständigen Zahlung später hohe Nachzahlungen geschuldet sind.


Zuständig

Ortspolizei


01.08.2022

DEU