Lizenzamt: Hinweis für Beherbergungsbetriebe

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Beherbergungsbetriebe müssen sich innerhalb 60 Tage ab 3. September über die Website des Ministers für Tourismus authentifizieren, um den CIN (Codice Identificativo Nazionale) zu erhalten.

Am 3. September hat das Amtsblatt den Hinweis veröffentlicht, der den Start der Aktivierung der "Nationalen Datenbank für Beherbergungsbetriebe und Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke" auf dem gesamten Staatsgebiet bestätigt.

Ab diesem Datum haben die Beherbergungsbetriebe 60 Tage Zeit, um über die Website des Ministers für Tourismus (https://bdsr.ministeroturismo.gov.it/) auf die Datenbank zuzugreifen und sich mittels SPID oder CIE zu authentifizieren, um den CIN (Codice Identificativo Nazionale) zu erhalten. Betroffen sind touristische gasthofähnliche und touristische nicht gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe, Strukturen zur Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen sowie Strukturen zur Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof.

Nach Ablauf von 60 Tagen ab dem 3. September führt die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen zu Geldstrafen gemäß Artikel 13-ter, Absatz 9, des Gesetzesdekrets vom 18.10.2023, Nr. 145.

Jede*r Inhaber*in oder Betreiber*in eines Beherbergungsbetriebs und von Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke ist verpflichtet, über diesen Nationalen Kenncode zu verfügen. Der Code muss außen an den Beherbergungsstrukturen und Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke sichtbar angebracht werden. Zudem muss er bei jeder Werbeanzeige oder Mitteilung angegeben werden - unabhängig davon, wo diese veröffentlicht wird.

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Lizenzamt

11.09.2024

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