Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel)

Ab den 1. Januar 2014 müssen Meldungen, welche sich auf den Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel)...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2023

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1 Minute

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Ab den 1. Januar 2014 müssen Meldungen, welche sich auf den Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel) beziehen, wie z.B. Tätigkeitsbeginn, Änderungen sowie die Streichung der Tätigkeit,  digital über den Einheitsschalter (SUAP) der jeweils zuständigen Gemeinde, eingereicht werden. Im Falle von Handel auf öffentlichen Flächen mit Standplatzkonzession muss ein separater Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes eingereicht werden.


Die Tätigkeit kann nach Übermittlung der Meldung sofort aufgenommen werden. Der Einheitsschalter SUAP stellt eine Empfangsbestätigung aus, welche an die im Antragsformular angegebene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) gesendet wird. Diese Bestätigung gilt als Befähigungsnachweis zur Aufnahme der Tätigkeit.


siehe dazu unseren Dienst im Bürgernetz

siehe Lizenzamt

Zuständig

Laura Kowald

Daniela Bertuzzo

Kontakt

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Zuletzt aktualisiert: 17.02.2025, 07:54 Uhr

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