Handelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche bis 100 m2

Wer eine Handelstätigkeit eröffnen oder eine Handelstätigkeit einstellen, ein bestehendes Geschäft übernehmen,...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2023

Lesedauer

1 Minute

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Wer eine Handelstätigkeit eröffnen oder eine Handelstätigkeit einstellen, ein bestehendes Geschäft übernehmen, ein Geschäft verlegen, die Verkaufsfläche eines Geschäftes erweitern, das Warensortiment ändern oder Geschäfte zusammenlegen möchte, muss digital über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) bei der gebietsmäßig zuständigen Gemeinde eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns einreichen. In den folgenden 60 Tagen prüft die Gemeinde das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen sowie die hygienischen und sanitären Voraussetzungen der Verkaufslokale.


Die Meldung muss enthalten:


die Anschrift, die Katasterangaben und die urbanistische Zweckbestimmung;

die Verkaufsfläche und das Warensortiment;

die Erklärung, im Besitz der moralischen und der allfällig erforderlichen Berufsvoraussetzungen (für Bereich Lebensmittel) zu sein;

die Erklärung, im Handelsregister eingetragen zu sein.


siehe dazu unseren Dienst im Bürgernetz Einzelhandelsbetriebe

siehe Lizenzamt

Zuständig

Laura Kowald

Daniela Bertuzzo

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 17.02.2025, 07:54 Uhr

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