Sprachgruppenzugehörigkeit

Seit 2005 werden alle ehemals in der Gemeinde verwahrten Erklärungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2023

Lesedauer

2 Minuten

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Beschreibung

Seit 2005 werden alle ehemals in der Gemeinde verwahrten Erklärungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen vom Landesgericht in Bozen verwaltet.  

Bescheinigung der Sprachgruppenzugehörigkeit

Die Ausstellung von Bescheinigungen zur Sprachgruppenzugehörigkeit erfolgt durch das Amt für Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung des Landesgerichts Bozen nach Einreichung eines entsprechenden Antrags, der auch im Südtiroler Bürgernetz ausgefüllt werden kann. Die Bescheinigung muss persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden.

Beim Friedensgericht in Meran (Rennweg 73) werden Bescheinigungen nur nach Vorbestellung ausgegeben. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit

Die Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit bzw. der Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch) erfolgt ebenfalls beim Landesgericht in Bozen oder bei der zuständigen Außenstelle in Meran (Rennweg 73). Nähere Informationen finden sich hier.

Von der Gemeinde Meran werden auf Grundlage der vorliegenden meldeamtlichen Daten Aufforderungsschreiben verschickt, das Recht auf Erklärung der Zugehörigkeit zu einer Sprachgruppe wahrzunehmen. Dieses Schreiben ist einer Erklärung gegebenenfalls beizulegen, damit sie unverzüglich wirksam wird.


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Zuletzt aktualisiert: 17.02.2025, 07:54 Uhr

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