Private Grünflächen: Pflichten und Verantwortlichkeiten der Eigentümer*innen

Die Gemeinde Lana erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von...

Veröffentlichungsdatum:

09.09.2026

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1 Minute

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Die Gemeinde Lana erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden entlang öffentlicher Straßen verpflichtet sind, ihre Grünflächen zu pflegen und instand zu halten.

Um die Sicherheit von Fahrzeugen und Fußgängerinnen und Fußgängern zu gewährleisten, müssen Hecken, Sträucher und Bäume so gepflegt werden, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinaus auf Gehsteige oder Fahrbahnen ragen. Überhängende Äste und ungepflegte Vegetation können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen sowie die Nutzung und Reinigung öffentlicher Flächen erschweren.

Die Gemeinde bittet daher alle Betroffenen, Hecken und Bepflanzungen rechtzeitig zurückzuschneiden und entlang der Straße bündig zu halten. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Ordnung und einem gepflegten Ortsbild.


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Zuletzt aktualisiert: 02.09.2026, 15:30 Uhr

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