Taxi für Menschen mit Behinderung

Das Angebot soll sicher stellen, dass auch MitbürgerInnen mit Bewegungseinschränkung mobil bleiben und wichtige Termine wie etwa Visiten beim Hausarzt oder Untersuchungen im Krankenhaus problemlos wahrnehmen oder andere Besorgungen selbstständig erledigen können.

Menschen mit Behinderung können sieben Tage die Woche rund um die Uhr diesen Dienst in Anspruch nehmen und erhalten von der Gemeinde eine Rückvergütung von 10 Euro für jede Fahrt.

Die Begünstigung gilt für alle Personen, die einen Invaliditätsgrad von 74 Prozent und mehr aufweisen, in der Gemeinde Lana ansässig sind, und das Taxi allein oder in Begleitung nutzen.

Ansuchen um Ausstellung der Taxicard für Menschen mit Behinderung


Mit 1. Januar 2021 wurde die Abrechnung der Taxi-Gutscheine digitalisiert und damit einfacher gemacht: Die Taxifahrer*innen sind mit einer eigenen App ausgestattet die es ihnen ermöglicht, die Fahrgäste mit ihrer Steuernummer zu registrieren und die Daten (Steuernummer, Betrag der gesamten Fahrt, Dauer und Länge der Strecke, Unterschrift des Fahrgastes) direkt an die zuständige Gemeinde zu senden. 

Dort wird der Betrag von 10 € pro Fahrt den Nutzer*innen nach Vorlage der Steuerkarte/ Gesundheitskarte vom zuständigen Personal ausbezahlt. 


Die Anzahl der Fahrten (ob mit Frauennachttaxi, Taxi für Senioren*innen oder Taxi für Menschen mit Behinderung) ist auf maximal 25 pro Jahr und pro Person beschränkt, wobei das Taxi mit Menschen mit Behinderung nicht mit dem Taxi für Senioren*innen und dem Frauennachttaxi kumulierbar ist.

Frauen können aber 25 Gutscheine des Taxis für Menschen mit Behinderung und weitere 27 Fahrten mit dem Frauennachttaxi bis zu insgesamt 52 jährlichen Fahrten einlösen.



Buchhaltung
der Gemeinde Lana

Terminvereinbarung unter +39 0473 567724 von 8:00-12:00 Uhr

Taxi

Zuständig

DEU