Verordnung über die Gewährung von Beiträgen
Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 212 vom 08.10.2024
Vereine und Körperschafen können im laufenden Jahr bei der Gemeinde Lana um einen ordentlichen oder außerordentlichen Beitrag ansuchen.
Ordentliche Beiträge:
Beiträge für die laufenden und wiederkehrenden Vereinstätigkeiten.
Außerordentliche Beiträge:
Beiträge für Ausgaben, die nicht vorhersehbar sind oder außerordentlichen und damit nicht wiederkehrenden Charakter haben sowie Investitionsbeiträge.
Wir ersuchen Sie, das entsprechende Gesuchsformular innerhalb 28. Feburar 2025 (Abgabetermin festgelegt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 212 vom 08.10.2024) vollständig auszufüllen und in elektronischer Form an das Gemeindesekretariat zu senden.
Nach der vorgenannten Einreichfrist können Anträge nur mehr in begründeten Ausnahmefällen angenommen und berücksichtigt werden!
Abgabe der ausgefüllten Gesuche:
E-Mail: info@gemeinde.lana.bz.it
PEC: lana@legalmail.it
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (Investitionsausgaben, Fortbildungs-veranstaltungen u. dergl.), die Verpflichtung der Einholung und Angabe des einheitlichen Projektcodes (CUP - Codice unico di progetto) besteht.
Der CUP, sofern anwendbar, muss auf den Abrechnungsunterlagen (insbesondere auf den Rechnungen) angeführt werden.