Gewerbliche Abwässer

Wann muss ich was melden?

Für Produktionsbetriebe wird der Tarif im Verhältnis zur Menge und Art des eingeleiteten Abwassers berechnet.

  • Wenn Betriebe für die Berechnung des Tarifs die effektiven Werte aufgrund von Analysen anwenden wollen, muss dies innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres der Gemeinde gemeldet werden.
  • Bei verschiedenen Wassernutzungen im Betrieb (z.B. Kühlzwecke, Produktionszwecke, hygienische Anlagen) muss bis zum 31. Jänner jeden Jahres bei der Gemeinde die Meldung eingereicht werden, ansonsten wird der höchste Tarif in Bezug auf die Art der abgeleiteten Abwässer angewandt. 
  • Weiters wird darauf hingewiesen, dass alle die sich autonom, außerhalb der öffentlichen Wasserversorgung, mit Wasser versorgen, die entnommene Wassermenge jährlich innerhalb 31.01. des darauffolgenden Jahres der Gemeinde mitteilen müssen.

Für weitere Auskünfte steht das Steueramt der Marktgemeinde Lana im Parterre – Zimmer Nr. 05 – zur Verfügung.

Zuständig

DEU