Die Ehe kann von allen Personen geschlossen werden, welche die Voraussetzungen nach Artikel 84 bis 89 des ital. Bürgerlichen Gesetzbuches erfüllen. Grundsätzlich muss es sich dabei um ledige, volljährige, geschäftsfähige und nicht miteinander verwandte oder verschwägerte Personen handeln. Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur mit einer entsprechenden Ermächtigung des Jugendgerichtes heiraten. Minderjährige unter 16 Jahren dürfen keine Ehe eingehen.
Die Kosten variieren je nach Trauungsort und Wohnsitz der Brautleute:
- im Rathaus: kostenlos, wenn mindestens eine/r der Heiratswilligen in Lana wohnhaft ist, anderenfalls gegen Bezahlung. Bis max. //// Personen.
- im Ansitz Rosengarten: gegen Bezahlung (ermäßigt, wenn zumindest eine/r der Heiratswilligen in Lana wohnhaft ist)
Nähere Informationen sowie das nötige Formular finden sich im Südtiroler Bürgernetz.
Anfrage der Brautleute + Kopie Ausweise an meldeamt@gemeinde.lana.bz.it
Die aktuellen Eheaufgebote sind auf der digitalen Amtstafel einsehbar.
Datei herunterladen: PDFAnleitung standesamtliche Trauung