Friedhof
Die Gemeindeverwaltung ist für den Friedhofsdienst zuständig. Alle Bestimmungen dazu sind in der Friedhofsordnung, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 6 vom 16.04.2014 und nachfolgenden Änderungen, enthalten.
Konzessionen
Die Grabstätten werden bei Bedarf zugewiesen. Die entsprechende Konzession wird auf schriftlichen Antrag erteilt und ist für 15 Jahre gültig.
Die gesetzliche Ruhefrist beträgt 10 Jahre.
Die Konzessionsgebühren sind wie folgt festgelegt:
- Einfaches Familiengrab (1 m): 150,00 Euro
- Doppeltes Familiengrab (2 m): 200,00 Euro
- 3 m Familiengrab: 250,00 Euro
- 3 m Familiengrab und darüber: 300,00 Euro
- Arkadengräber: 400,00 Euro
- Urnennischen: 50,00 Euro
Die Jahresgebühren betragen:
- Einfaches Familiengrab (1 m): 10,33 Euro
- Doppeltes Familiengrab (2 m): 20,66 Euro
- Andere Gräber je lfd. Meter: 10,33 Euro