Wohnsitz

WOHNSITZANMELDUNG (UMZUG AUS EINER ANDEREN GEMEINDE IM INLAND)

 Wenn Sie aus einer anderen italienischen Gemeinde nach Lana umziehen, müssen Sie innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug Ihren Wohnsitz anmelden. Zu diesem Zweck müssen Sie ein Ausweisdokument vorzeigen und das ausgefüllte Formular zur Wohnsitzerklärung sowie einen gültigen Wohnberechtigungsnachweis (Miet-, Kauf- oder Leihvertrag usw.) einreichen oder eine entsprechende Ersatzerklärung abgeben. Nicht-EU-BürgerInnen müssen zusätzlich noch eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorzeigen. Die Wohnsitzerklärung kann dem Meldeamt auch per Post oder E-Mail zugeschickt werden. Innerhalb von zwei Arbeitstagen nimmt das Meldeamt die Eintragung im Einwohnermelderegister vor. Die Wohnsitzanmeldung wird jedoch mit der Einreichung der Wohnsitzerklärung sofort rechtswirksam. Im Laufe der darauf folgenden 45 Tage werden Zustellungsboten/PolizistInnen der Gemeinde bei Ihnen vorbeischauen, um Ihren Wohnsitz zu überprüfen. Wird die Wohnsitzanmeldung verweigert, können Sie dagegen Einspruch erheben. Nach erfolgter Zustellung des abschlägigen Bescheides wird die Eintragung im Einwohnermelderegister der Herkunftsgemeinde wiederhergestellt. Falscherklärungen werden der Polizeibehörde gemeldet.


ADRESSÄNDERUNG INNERHALB DER MARKTGEMEINDE LANA 

Bei einem Umzug innerhalb des Gemeindegebietes (Adressänderung) müssen Sie binnen 20 Tagen nach dem Umzug Ihren Wohnungswechsel anmelden. Zu diesem Zweck müssen Sie ein Ausweisdokument vorzeigen und das ausgefüllte Formular zur Wohnsitzerklärung sowie einen gültigen Wohnberechtigungsnachweis (Miet-, Kauf- oder Leihvertrag usw.) einreichen oder eine entsprechende Ersatzerklärung abgeben. Die Wohnsitzerklärung kann dem Meldeamt auch per Post oder E-Mail zugeschickt werden. Innerhalb von zwei Arbeitstagen nimmt das Meldeamt die Eintragung im Einwohnermelderegister vor. Die Wohnsitzanmeldung wird jedoch mit der Einreichung der Wohnsitzerklärung sofort rechtswirksam. Im Laufe der darauffolgenden 45 Tage werden Zustellungsboten der Gemeinde bei Ihnen vorbeischauen, um Ihren Wohnsitz zu überprüfen. Wird die Wohnsitzanmeldung verweigert, können Sie dagegen Einspruch erheben. Nach erfolgter Zustellung des abschlägigen Bescheides wird die Adressänderung rückgängig gemacht. Falscherklärungen werden der Polizeibehörde gemeldet.


FORMULARE

Ansuchen Wohnsitzerklärung

Wohnsitzerklärung – Anhang A: Notwendige Unterlagen für die meldeamtliche Eintragung von NichtEU-Bürgern

Wohnsitzerklärung – Anhang B: Notwendige Unterlagen für die meldeamtliche Eintragung von EUBürgern

FORMULARE für EU-Bürger (erste Eintragung in Italien)

Unionsbürger - Ansuchen um Eintragung in das Verzeichnis der ansässigen Bevölkerung: Ansuchen

Erste Eintragung in Italien ohne Arbeit



Zuständig

DEU