Zuweisung von Altenwohnungen

30.11.2017

Die gemeindeeigenen Wohnungen dienen der Aufnahme älterer, selbstständiger Personen, um ihnen zu ermöglichen, in der Dorfgemeinschaft verbleiben zu können (Begriff der Selbstständigkeit: Art. 8 D.P.L.A. 06.03.1974, Nr. 17).

DEU